Montag, 14. Dezember 2020

Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus


Informationen der Bundesregierung
in Leichter Sprache

Die Regierung von Berlin hat Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus beschlossen.
An diese Regeln müssen sich alle Bürger und Bürgerinnen halten:

1. Treffen Sie sich nur mit Personen aus anderen Haushalten, wenn es unbedingt notwendig ist.

Personen aus einem anderen Haushalt sind: Personen, mit denen Sie nicht zusammen-wohnen.

Bleiben Sie so viel wie möglich zuhause.

Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur aus wichtigen Gründen.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
  • Sie gehen zum Einkaufen.
  • Sie machen Sport.
  • Sie gehen zur Arbeit.

Verzichten Sie auch auf Reisen.

2. Halten Sie Abstand.

Halten Sie zu Personen aus einem anderen Haushalt
wenn möglich 1,5 Meter Abstand.
Zu dem Abstand sagt man auch: Mindest-Abstand.

Hat eine Person Krankheits-Symptome?
Dann achten Sie bitte noch besser auf den Mindest-Abstand!
Symptome sind Anzeichen für Krankheiten.
Das spricht man so: Sümp-tome.
Symptome von Corona sind zum Beispiel:
Husten, Schnupfen und Fieber. 


3. Tragen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung.

Wir empfehlen Ihnen dringend: Tragen Sie im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Bedeckung.
Öffentlicher Raum bedeutet: Hier kann jeder hinkommen und sich aufhalten.

Sie können einfache OP-Masken tragen.
Die OP-Masken sind meistens blau oder grün oder weiß.
Sie kennen die OP-Masken vielleicht aus dem medizinischen Bereich.
Die Mund-Nasen-Bedeckung kann auch eine selbst-genähte Maske oder eine gekaufte Stoff-Maske sein.
Oder ein Schal oder ein Tuch.
Das Wichtigste ist: Mund und Nase müssen bedeckt sein.

Dann ist die Mund-Nasen-Bedeckung besonders wichtig:
Wenn Sie Risiko-Personen treffen.
Für Risiko-Personen ist eine Erkrankung mit dem Corona-Virus
besonders gefährlich.
Risiko-Personen sind zum Beispiel:
Alte Menschen oder Menschen, die schon andere Krankheiten haben.


Hier müssen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen:

Im öffentlichen Raum, wenn der Mindest-Abstand nicht möglich ist.
Das gilt vor allem
  • in allen Geschäften beim Einkaufen
  • auf Straßen und Plätzen mit vielen Menschen
  • im Öffentlichen Nah-Verkehr
    Zum Öffentlichen Nah-Verkehr gehören zum Beispiel Busse, Bahnen und Züge.
  • auf Bahnhöfen
  • in Schulen, wenn gerade kein Unterricht ist.
    Zum Beispiel vor und nach dem Unterricht oder in der Pause. 

Wenn Sie an diesen Orten keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, dann können Sie eine Geld-Strafe bekommen.


Achtung:
Die Mund-Nasen-Bedeckung muss die Nase und den Mund vollständig bedecken.
Das ist wichtig.
Nur so schützt die Mund-Nasen-Bedeckung andere Menschen vor einer Ansteckung mit dem Virus. 
 
Ende vom Text

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache:
CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Fach-Zentrum für Leichte Sprache

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013
Marke Gute Leichte Sprache: © Netzwerk Leichte Sprache e.V.