Der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021.
Folgende wesentliche Änderungen sieht die Siebte Änderungsverordnung vor:Kontaktbeschränkungen:
- Kontaktbeschränkungen drinnen 6 Personen aus drei Haushalten
(plus Kinder bis 14 Jahre) - Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten
(plus Kinder bis 14) Jahre
Alkoholbeschränkung:
- Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol
von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23 bis 5 Uhr)
Veranstaltungen:
- Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept) - Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht) - Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung
und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte - Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen mit bis zu 50 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen, Testpflicht ab 11 Personen
- Singen in geschlossenen Räumen
nach Maßgabe Hygienerahmenkonzept zulässig
Kulturelle Veranstaltungsorte:
- Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser etc. dürfen wieder öffnen. Regeln wie bei Veranstaltungen
Freizeitangebote:
- Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.)
mit Reservierungs- und Testpflicht - Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten
mit Reservierungs- und Testpflicht
Sport:
- Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung,
Testpflicht für Erwachsene - Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen,
Testpflicht für Erwachsene - Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung,
Terminbuchung und Testpflicht - Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten mit Testpflicht
und ohne Zuschauer - Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen
und Testpflicht
Einzelhandel:
- Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht
- Flohmärkte und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen
Gastronomie:
- Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
- Gastronomie außen ohne Testpflicht
Hotels:
- Touristische Übernachtungen möglich ab 11. 06. ,Testpflicht
Hochschulen:
- Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume
sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen
mit Hygienekonzept - Mensenöffnung analog zu Gastronomie