Maßnahmen gegen das Coronavirus – Auszug aus der Seite „Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei“ vom 24.10.2020
Mund-Nasen-Schutz
Laut Virologen kann das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Masken aus Papier, Community-Masken aus Stoff oder einfache Stofftücher bzw. Schals vor Mund und Nase) die Verbreitung des Coronavirus verlangsamen, indem Maskenträger*innen andere Personen vor einer möglichen Infektion schützen. Das Tragen eines solchen Schutzes entbindet jedoch keinesfalls vor dem allgemeinen Abstandsgebot.
Das Tragen eines entsprechenden Schutzes ist verpflichtend:
- In Einzelhandelsgeschäften, Supermärkten und Läden
sowie in Einkaufszentren und Shopping-Malls - Auf Märkten und in Warteschlangen im öffentlichen Raum
- In folgenden Straßen:
- Alte Schönhauser Straße in Prenzlauer Berg
- Altstadt Spandau
- Bergmannstraße in Kreuzberg
- Bölschestraße in Friedrichshagen
- Friedrichstraße in Mitte
- Karl-Marx-Straße im Ortsteil Neukölln
- Kurfürstendamm in Wilmersdorf und Charlottenburg
- Schloßstraße in Steglitz
- Tauentzienstraße in Charlottenburg und Schöneberg
- Wilmersdorfer Straße in Charlottenburg
- In Schulen außerhalb des Unterrichtes und der außerunterrichtlichen
sowie ergänzenden Förderung und Betreuung - In Büro- und Verwaltungsgebäuden von Mitarbeiter*innen und Besucher*innen,
wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann. Die Pflicht gilt nicht
für Beschäftigte, wenn diese sich an ihrem festen Platz aufhalten. - Beim Besuch kultureller Einrichtungen (Museen, Kinos, Theater)
- In Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren
- In Fernbussen, Fern- und Regionalverkehrszügen
- Auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals
- In Gewerbebetrieben
- In Gaststätten, sofern man sich nicht an seinem Tisch befindet
- In Arztpraxen
- In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- In Taxen und bei privaten Fahrten mit Personen aus einem fremden Haushalt
- In Indoor-Sportstätten (nicht während der Sportausübung)
- In Aufzügen
- Bei Demonstrationen
Darüber hinaus ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an allen Orten im öffentlichen Raum empfohlen, an welchen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.