Dienstag, 27. Oktober 2020

Maßnahmen gegen das Coronavirus – Mund-Nasen-Schutz

Maßnahmen gegen das Coronavirus – Auszug aus der Seite „Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei“ vom 24.10.2020

Mund-Nasen-Schutz

Laut Virologen kann das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Masken aus Papier, Community-Masken aus Stoff oder einfache Stofftücher bzw. Schals vor Mund und Nase) die Verbreitung des Coronavirus verlangsamen, indem Maskenträger*innen andere Personen vor einer möglichen Infektion schützen. Das Tragen eines solchen Schutzes entbindet jedoch keinesfalls vor dem allgemeinen Abstandsgebot.

Das Tragen eines entsprechenden Schutzes ist verpflichtend:

  • In Einzelhandelsgeschäften, Supermärkten und Läden
    sowie in Einkaufszentren und Shopping-Malls
  • Auf Märkten und in Warteschlangen im öffentlichen Raum
  • In folgenden Straßen:
    • Alte Schönhauser Straße in Prenzlauer Berg
    • Altstadt Spandau
    • Bergmannstraße in Kreuzberg
    • Bölschestraße in Friedrichshagen
    • Friedrichstraße in Mitte
    • Karl-Marx-Straße im Ortsteil Neukölln
    • Kurfürstendamm in Wilmersdorf und Charlottenburg
    • Schloßstraße in Steglitz
    • Tauentzienstraße in Charlottenburg und Schöneberg
    • Wilmersdorfer Straße in Charlottenburg
  • In Schulen außerhalb des Unterrichtes und der außerunterrichtlichen
    sowie ergänzenden Förderung und Betreuung
  • In Büro- und Verwaltungsgebäuden von Mitarbeiter*innen und Besucher*innen,
    wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann. Die Pflicht gilt nicht
    für Beschäftigte, wenn diese sich an ihrem festen Platz aufhalten.
  • Beim Besuch kultureller Einrichtungen (Museen, Kinos, Theater)
  • In Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren
  • In Fernbussen, Fern- und Regionalverkehrszügen
  • Auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals
  • In Gewerbebetrieben
  • In Gaststätten, sofern man sich nicht an seinem Tisch befindet
  • In Arztpraxen
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • In Taxen und bei privaten Fahrten mit Personen aus einem fremden Haushalt
  • In Indoor-Sportstätten (nicht während der Sportausübung)
  • In Aufzügen
  • Bei Demonstrationen

Darüber hinaus ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an allen Orten im öffentlichen Raum empfohlen, an welchen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.